Wie kommt man in der Demokratie an? Eingaben an die württembergische Staatsregierung um die Jahreswende 1945/46

Der 5. März 1946 bildete eine Zäsur in der frühen Nachkriegsgeschichte. An diesem Tag trat das sogenannte „Gesetz zur Befreiung von Militarismus und Nationalsozialismus“ in Kraft, das wesentlich von den Amerikanern vorbereitet und durchgesetzt worden war. Die Umsetzung allerdings lag in Händen der Deutschen und im Falle Württembergs, in denen der württembergischen Staatsregierung. Das Gesetz forderte im Prinzip alle volljährigen Deutschen dazu auf, unter Androhung von Strafe oder Sühneleistungen, in einem ordnungsgemäßen und aus mehreren Instanzen bestehenden sogenannten Spruchkammer-Verfahren Rechenschaft über ihre (politische) Tätigkeit während des Nationalsozialismus abzulegen. Es ging mithin um eine individuelle erzählerische Bewältigung der zurückliegenden Diktatur und ihrer beispiellosen Verbrechen.
Das Gesetz gab diejenigen Kategorien vor, in die die Bevölkerung nun lernen musste sich einzuordnen (Hauptschuldige, Belastete, Minderbelastete, Mitläufer, Entlastete). Bereits um die Jahreswende 1945/46 war in der Öffentlichkeit bekannt, dass es ein solches Verfahren geben werde und auch, dass neue Kategorisierungen des politischen Verhaltens dabei eine entscheidende Rolle spielen sollten. So berichtete etwa die „Neue Zeitung“ Mitte Januar 1946, dass nun ein »neuer Begriff« aufgetaucht sei, nämlich »Entlastete«. Das Blatt berichtete seinen Leserinnen und Lesern auch, dass durch »die Schaffung des Begriffes ‚Entlasteter‘«, unter bestimmten Bedingungen auch solche Lebensläufe betroffen sein konnten, die »formelle Parteimitglieder und Anwärter« gewesen waren. Die Bürger konnten sich also bereits darauf einstellen, wie es ihnen gelingen könne, die Komplexität ihrer Leben erzählerisch so zu gestalten, dass sie unter das Dach einer der attraktiven Kategorien fiel (Entlasteter, Mitläufer).
Schon bevor das Entnazifizierungsgesetz im März 1946 in Kraft trat, gab es also öffentliche Verhandlungen darüber, nach welchen Kriterien sich die Vielfalt des Verhaltens in den vergangenen Jahren erfassen und gegebenenfalls bestrafen ließe. Versteht man die Entnazifizierung als ein kollektives Erzählprojekt, so lässt sich nicht nur etwas über die erzählerische Bewältigung des »Dritten Reiches« erfahren, sondern auch über die Vorstellungen von Demokratie. Denn diese Staatsform sollte unmissverständlich das Ziel bilden, auf das hin die Lebensläufe erzählt werden mussten, wollten die Bürgerinnen und Bürger signalisieren, dass sie für dieses neue politische Projekt geeignet seien. Insbesondere die Spruchkammerakten und Meldebögen avancierten zu dem Ort, an dem die erfassten Personen ihre mehr oder weniger apologetischen (Selbst-)Erzählungen platzieren mussten. Doch der Blick in die Archive enthüllt, dass bereits vor dem formalen Beginn der individualisierenden Schuldzumessung im Zuge der Entnazifizierung, Menschen damit begannen, Erzählungen über die NS-Herrschaft in den Prozess einzuspeisen, der schließlich in dem erwähnten Gesetz mündete.
Diverse Eingaben an die Behörden belegen, dass Personen und Personengruppen als Interessenvertreter auftraten, die um die Jahreswende 1945/46 versuchten, durch Vorschläge oder Hinweise, Einfluss auf die Kategorisierungen zu nehmen, an denen sich die unter Strafandrohungen stattfindenden Selbsterzählungen ausrichten mussten. Dabei spielte insbesondere der Begriff der »Demokratie« eine entscheidende Rolle. Die Quellen lassen erkennen, dass dieser Begriff mit einer erheblichen semantischen Spannweite verwendet wurde. Insbesondere die Eingaben, beriefen sich stets auf die Demokratie, ohne dass klar war, welche Formen des politischen Verhaltens oder welche Werthorizonte sich damit konkret verbanden. Die Berufung auf demokratische Verhältnisse bot sich dabei für Argumente an, die sowohl für eine harte Bestrafung ehemaliger Nationalsozialisten plädierten, als auch besondere Milde nahelegten.
So optierte im Dezember 1945 eine anonym eingesandte Denkschrift von beträchtlicher Länge, die auf die angeblich bedauernswerte Lage der ehemaligen Parteigenossen aufmerksam machte, dafür, dass wenn die Entnazifizierung rein formal nach der Parteimitgliedschaft verfahre, dies »mit den liberalistischen Grundsätzen und der demokratischen Verfassungsform nicht zu vereinbaren« sei. Eine Entnazifizierung, die primär ehemalige Pg’s leiden lasse, so der Tenor der Schrift, garantiere gewissermaßen einen demokratischen Fehlstart, verkenne man doch, »daß es gerade viele oder die meisten Pg’s waren, die einen baldigen Umschwung herbeigewünscht haben und den Fehlschlag des Attentates vom 20. Juli 1944 am größten bedauerten«. Der Text konstruierte also eine kollektive Erzählung über die Entwicklung der größten Mehrheit der ehemaligen Parteigenossen, die als ein großer Wandlungsprozess angelegt war, der letztlich schon auf die Demokratie hinausgelaufen sei. Diese Demokratie verrate aber ihre eigenen Grundsätze, wenn sie diese doch angeblich erfolgreich verlaufene Entwicklung sofort wieder abwürge, indem ihre Behandlung der Pg’s »an die sog. ‚Spontane Volkserhebung‘ gegen die Juden [erinnert], die 1938 durch die NSDAP-Leitung angeordnet wurde».
Wie vielfältig das Argument der Demokratie einsetzbar war, erhellt eine andere Eingabe, die sich dafür stark macht, gerade die Parteigenossen besonders zu bestrafen und die Nicht-Parteigenossen – sofern sie sich nicht besonderer Verbrechen schuldig gemacht hatten – zu verschonen. Mehrere Verbände von Beamtenvertreten argumentierten in ihrer Eingabe nämlich, dass gerade in diesem formalen Vorgehen gegen die Pg’s sich die Demokratie als Demokratie erweise: »Es kann ja nicht verlangt werden, dass die neue demokratische Verwaltung unter Berücksichtigung aller möglichen juristischen und spitzfindigen Auslegungen erst jede Maßnahme daraufhin untersuchen läßt, ob nicht dadurch irgendein Pg nur ja kein kleines […] Unrecht geschieht.« In den Augen der Autoren, war es nämlich gerade ein zentrales Element einer wahren Demokratie, dass sie sich gegen ihre Gegner zu schützen wisse. Dabei fungierte die Weimarer Republik als Abgrenzungsfolie. Diesmal dürfe sich der »Selbstmord, den die Demokratie nach 1918 durch ihre große Milde […] beging, nicht noch einmal wiederholen.«
Diese beiden Denkschriften stehen hier als Beispiele für zwei Varianten von Erzählungen über den Umgang mit ehemaliger Parteimitgliedschaft. Sie zeigen, dass die Phase bis zur Durchführung der eigentlichen Entnazifizierung in Spruchkammerverfahren, sich als eine Konstitutionsphase des erzählerischen Ankommens in der Demokratie rekonstruieren lässt. In dieser Phase kursierten bestimmte Erzählvarianten anhand derer die Autoren von Eingaben versuchten, den Kurs des Staatsministeriums beziehungsweise der amerikanischen Militärregierung in ihrem Sinne zu beeinflussen.
Quelle: Verhandlungssache der Entlassung des Alfred Breuninger:
StAL EL 902–20_Bü 99478_0011,
StAL EL 902–20_Bü 99478_0202
Breuninger