„Heil Hitler“ als „Zigeunergruss“: Zur Analyse der befremdlichen Analogie eines Sozialdemokraten

Was im Januar 1948 in Heidelberg, der Stadt im kurpfälzischen Norden des auf dem Boden der amerikanischen Besatzungszone neu zusammengezimmerten Landes Württemberg-Baden, geschah, war etwas in dieser Zeit Alltägliches: Im Rahmen der von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs verordneten und von deutschen Behörden ausgeführten Entnazifizierung erschien vor einem Mitarbeiter der Ermittlungsabteilung der städtischen Spruchkammer ein Mann und gab zu Protokoll, was er über das politische und menschliche Verhalten eines anderen Mannes in der Zeit des Nationalsozialismus, gegen den vonseiten der Spruchkammer ein Entnazifizierungsverfahren eröffnet worden war, hervorzubringen wusste.

Auch was der Zeuge, der 43-jährige Friedrich Wagner aus Heidelberg-Handschuhsheim, dem Ermittlungsbeamten über die Aktivitäten des 15 Jahre älteren, aus dem gleichen Stadtteil stammenden Beschuldigten Franz Thurecht berichtete, hatte auf den ersten Blick nichts Außergewöhnliches an sich. Denn wenn ein ehemaliges Mitglied der Sozialdemokratischen Partei auf Betreiben der NSDAP wegen unterstellter „politischer Unzuverlässigkeit“ seine Stellung im öffentlichen Dienst verlor, worin der Hauptvorwurf des Opferzeugen bestand, so handelte es sich dabei um eine zwar verwerfliche, für die Nationalsozialisten aber übliche Methode, mittels derer der Einfluss politischer Gegner im „neuen Staat“ ausgeschaltet werden und die totalitäre „Gleichschaltung“ der Gesellschaft vorangetrieben werden sollte. Die Aussagen Wagners über seine Vertreibung aus dem Staatsdienst werden nur durch ein kleines Detail bemerkenswert, das sowohl über die alle Schichten der Gesellschaft erfassende Verbreitung des Antiziganismus als auch die prekäre Stellung der Sinti und Roma als NS-Opfergruppe nach 1945 viel verrät.

Die 1936 erfolgte Entlassung als Verwaltungsangestellter im Heidelberger Arbeitsamt hatte Wagner hart getroffen. „Inständig“ habe er in einem Schreiben gebeten, „mich doch in meiner Arbeit zu lassen“ – ohne Erfolg. Über einen „Politischen Leiter“ der Handschuhsheimer Ortsgruppe der NSDAP will Wagner schon damals erfahren haben, dass verschiedene nationalsozialistische Parteifunktionäre im Vorfeld „mit allen Mitteln und allen Schikanen“ kompromittierendes „Belastungsmaterial“ gegen ihn gesammelt und seinem Arbeitgeber vorgelegt hatten – und zwar im Auftrag des Handschuhsheimer NSDAP-Ortsgruppenleiters Franz Thurecht, um dessen Entnazifizierung es sich zwölf Jahre später drehen sollte.

Nach einigen Wochen in der Arbeitslosigkeit konnte Wagner – dank seiner alten Kontakte ins Arbeitsamt – in die Verwaltung der Universitätsklinik vermittelt werden. Als Wagner nun erfuhr, dass Thurecht wiederum gegen ihn intrigierte, wollte er einer erneuten Entlassung zuvorkommen und schaltete von sich aus die badische NSDAP-Gauleitung in die Angelegenheit ein. Seine Beschwerde führte dazu, dass ihn die Karlsruher Gauleitung für den 15. April 1936 zur Heidelberger Kreisleitung einbestellte. Dort fanden sich beide Parteien, Wagner sowie Thurecht, vor dem Gauinspekteur ein, der eine Art parteiinterne Schlichtungsinstanz der NSDAP war. Der Termin war aber alles andere als eine Aussprache auf Augenhöhe. Nachdem Wagner kurz angehört worden war, wobei er noch einmal bat, „mich doch endlich in meiner Arbeit zu belassen“, weil er „doch auch leben [wolle]“, eröffnete ihm der Gauinspekteur August Kramer, der vor seinem Wechsel in die Gauleitung selbst ein alter Vorkämpfer der NS-Bewegung in Heidelberg gewesen war: „Sie geniessen das Vertrauen der Partei nicht und haben keinerlei Rechte im Staatsdienst tätig zu sein“. Vorläufig, so wurde dem ehemaligen sozialdemokratischen Parteimitglied immerhin mitgeteilt, könne er „solange bleiben, bis sich ein alter Kämpfer meldet“, dem er die Stelle dann „zu räumen“ habe, denn, so Kramer weiter, „wir haben die Pflicht, zunächst unsere alten Kämpfer unterzubringen“.

Wütend über diesen Verlauf, der dem alten Sozialdemokraten wie eine Farce vorkommen musste, und vielleicht auch ein wenig erleichtert, dass er zumindest auf Widerruf weiterarbeiten und einen Lebensunterhalt verdienen konnte, hob Wagner daraufhin die Hand zum obligatorischen „Deutschen Gruß“ und verabschiedete sich mit einem gezwungenen „Heil Hitler“ schleunigst aus der Szenerie. In der fast zwölf Jahre späteren, amtlich zur Niederschrift gegebenen Erinnerung formulierte es Wagner so: „Ich verliess daraufhin mit dem Zigeunergruss ´Heil Hitler´ den Sitzungssaal“.

So kurz und unauffällig dieser Satz am Ende der Ausführungen des Zeugen auch sein und so randständig er für die Vorfälle im Jahre 1936 scheinen mag, so steckt in ihm doch etwas zutiefst Irritierendes, nämlich nicht weniger als eine Gleichsetzung von Nationalsozialismus und „Zigeunertum“. Dabei ist die Struktur des hier angewendeten Mechanismus durchaus bekannt: Individuen oder Kollektive, denen man ablehnend gegenübersteht und die man sprachlich herabsetzen möchte, werden zum Zweck ihrer Schmähung mit einer Menschengruppe, meist einer Minderheit, in Verbindung gebracht, über deren minderen Status allgemeiner Konsens besteht. Man begegnet diesem Mechanismus überall dort, wo gedankenlos von „Behinderten“, „Schwulen“ – in Deutschland seltener auch von „Juden“ – oder eben auch „Zigeunern“ die Rede ist, ohne dass Angehörige der so bezeichneten Gruppe konkret gemeint oder überhaupt anwesend sind. Obwohl primär ein anderer Gegner getroffen werden soll, wirkt dieser Angriff immer auch auf die zum Schimpfwort degradierte Minderheit zurück und verstärkt die bereits bestehende Verachtung, deren Charakter als soziales Konstrukt so immer weiter verschleiert wird.

Doch anders als bei diesen verbreiteten Formen des Alltagsrassismus liegt in der Bezeichnung des „Hitlergrußes“ als „Zigeunergruß“ und der so erzeugten Verknüpfung von Nationalsozialismus und Sinti und Roma drei Jahre nach der Befreiung der Vernichtungslager, in denen Angehörige der Minderheit von den Nationalsozialisten systematisch ermordet worden waren, eine besondere Abgründigkeit. Die vollkommen verdrehte Analogie, die das Mordsystem des Nationalsozialismus und ausgerechnet seine hilflosesten Opfer miteinander assoziiert und mittelbar sogar eine Komplizenschaft zwischen beiden suggeriert, legt aber in nuce – trotz ihrer beispiellosen Absurdität – den Blick auf zwei grundlegende Merkmale des Umgangs mit Sinti und Roma nach 1945 in Deutschland frei.

Erstens unterstreicht der Vorfall die gesellschaftliche Omnipräsenz des Antiziganismus. Bis weit in das 20. Jahrhundert hinein war es keine Frage des politischen Standpunkts, wie man zu Sinti und Roma stand, sondern die auf lang tradierten Stereotypen vom „Zigeuner“ beruhende Ablehnung der Minderheit war weitgehend ungeteilter Art. Die restriktive „Zigeunerpolitik“ des hessischen Innenministers Wilhelm Leuschner am Ende der Weimarer Republik mag dafür als Beispiel ebenso gut herhalten wie der Einsatz der SPD-Abgeordneten im Parlamentarischen Rat Friederike Nadig für das Beibehalten gesetzlicher Sonderregelungen, die die Bewegungsfreiheit von Sinti und Roma in der neu zu gründen Bundesrepublik weiter einschränken sollten, oder auch die antiziganistischen Denkmuster im Spätwerk des Rechtsgelehrten Gustav Radbruch. Als sozialdemokratische Lichtgestalten der deutschen Demokratiegeschichte belegen sie alle die bis in die Nachkriegszeit hinein augenfällige Blindheit gegenüber antiziganistischen Urteilsmustern, gegen die progressive demokratisch-soziale Politikerinnen ebenso wenig immun waren, wie ihre rechtsnationalen Kollegen.

Zweitens deutet sich in der abwegigen Identifikation der Verfolger mit den Verfolgten das Phänomen der Hierarchisierung von Opfergruppen an, das sich in der Nachkriegszeit herausbildete. Dass sogar der im „Dritten Reich“ schikanierte und im Berufsleben benachteiligte Wagner nicht davor zurückschreckte, ausgerechnet die von demselben menschenverachtenden System ebenso hart betroffenen Sinti und Roma implizit in die Nähe der Nationalsozialisten zu rücken, ist der krasse Ausdruck eines nach 1945 herrschenden gesellschaftlich-politischen Klimas, in dem die überlebenden Sinti und Roma ihre Kämpfe um Anerkennung und materielle Wiedergutmachung für das erlittene Unrecht zu weiten Teilen selbst durchfechten mussten. Von den in der Regel von den „Politischen“ dominierten Opfer- und Verfolgtenverbänden hatten sie oft keine Hilfe zu erwarten. Diese befanden sich, angesichts der Ressentiments, die die Mehrheit der Bevölkerung gegenüber Wiedergutmachungszahlungen schlechthin hegte, selbst in einer Defensivposition, in der es zur Durchsetzung der eigenen Interessen geboten schien, den Eindruck tunlichst zu vermeiden, dass sich auch „Kriminelle“, „Asoziale“ und die ohnehin als kriminell und „asozial“ verschrienen „Zigeuner“, deren Ansprüche gemeinhin als ungerechtfertigt galten, am Wiedergutmachungsfonds bedienen konnten. War es perfide vom Heidelberger Verwaltungsangestellten Wagner, den „Hitlergruß“ „Zigeunergruss“ zu nennen, um sich gegenüber der örtlichen Spruchkammer zum Schluss seiner Aussage noch einmal auf deutliche Weise vom Nationalsozialismus zu distanzieren und sich so auf dem Rücken einer anderen Verfolgtengruppe als NS-Gegner zu profilieren? Friedrich Wagner wird die „Nebenwirkung“ seiner auf dem antiziganistischen „Wissens“-Bestand der Zeit basierenden Äußerung, nämlich die Herabsetzung der Sinti und Roma, nicht intendiert haben. Insofern wird man diese Frage verneinen müssen. Hier soll es jedenfalls nicht um anachronistische Personenschelte für zeitgenössisch nahezu flächendeckend als unproblematisch empfundene Sprechweisen gehen. Im Sinne einer kritischen Geschichtsschreibung soll die Aufmerksamkeit auf einen anderen Aspekt gelenkt werden, denn die hier erzählte Episode aus einem ganz gewöhnlichen Spruchkammerverfahren im Januar 1948 kann dazu beitragen, Strukturen sichtbar zu machen, die vom Nationalsozialismus kommend in die Nachkriegszeit hineinwirkten. Dazu gehört die Ausdifferenzierung des nationalsozialistischen Verfolgungssystems, das selbst in den Konzentrationslagern noch eine klare Rangordnung etabliert hatte, die innerhalb der Häftlingsgemeinschaft Identitäten abgrenzte und Konflikte schürte. Diese Form der Kategorisierung hatte zur Folge, dass sich insbesondere politische Häftlinge nach dem Krieg um ihrer Selbstbehauptung willen „unwillkürlich in Denkweisen der Verfolger“ drängen ließen und deren Ansichten über die als „Kriminelle“ und „Asoziale“ Mitverfolgten, zu denen auch Sinti und Roma gezählt worden waren, übernahmen. In diesem im Wesen der NS-Verfolgung bereits angelegten Ausspielen der unterschiedlichen Opfergruppen, das sich nach 1945 fortsetzte und auch im sozialmoralischen Milieu der Arbeiterbewegung verankert blieb, liegt die eigentliche Perfidie dieser Geschichte.

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Quelle: GLA 465 q Nr. 34090, Spruchkammerakte Thurecht, Franz.


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