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Alexander Klimo
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Der Umgang mit den Folgen des Nationalsozialismus im Südwesten. Vergangenheitspolitik der Regierungen und Landtage von Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Baden, 1945-1952
Im Mittelpunkt der Studie steht die Vergangenheitspolitik jener drei Länder, die nach Kriegsende von der amerikanischen und französischen Besatzungsmacht auf dem ehemaligen Territorium von Baden und Württemberg gegründet worden sind: Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Baden. Deren Regierungen bildeten bis zur Gründung einer westdeutschen Staatlichkeit im Jahre 1949 die höchsten Träger deutscher Staatsgewalt im Südwesten. Ihr Wirken endete erst 1952 durch die Vereinigung aller drei Länder im neugegründeten Bundesland Baden-Württemberg.
Unter Vergangenheitspolitik werden die politischen und administrativen Handlungsstrategien und Maßnahmen verstanden, die die eingesetzten oder gewählten Regierungen in Stuttgart, Tübingen und Freiburg durchgeführt haben, um die Folgen des Nationalsozialismus in ihrer politischen Dimension aufzuarbeiten. Untersucht werden die normativen Entscheidungen der Regierungen und Landtage in wichtigen, vergangenheitspolitisch aufgeladenen Feldern, ihre Vor- und Nachgeschichte sowie ihre regierungsinternen Diskussionen. Der Einfluss der amerikanischen und französischen Besatzungsmacht sowie öffentlicher Diskurse auf diese Entscheidungen finden in der Studie Berücksichtigung.
Mit dem Feld der Rechtspolitik wird der rechtspolitische, strafrechtliche Umgang mit dem Nationalsozialismus untersucht und damit einhergehend die Frage, welche normativen und moralischen Kategorien erstellt worden sind, nach denen die NS-Vergangenheit justiziell aufgearbeitet wurde. Auf dem Feld der Restitutionspolitik steht die konkrete Politik gegenüber den Opfergruppen des Nationalsozialismus im Vordergrund, sowie die Frage, wie dieser Opferbegriff konstruiert worden ist und welche materiellen Folgen er für die entsprechenden Personengruppen besaß. Schließlich werden mit der Beamten- und Sozialpolitik sowie der Politik gegenüber deutschen Kriegsgefangenen weitere Politikfelder nach vergangenheitspolitischen Implikationen abgefragt.
Neben den entsprechenden Politikfeldern steht vor allem die Personalpolitik unter den Stichworten „Reintegration“ und „Entschädigung“ im Vordergrund. Untersucht werden Diskussionen, Entscheidungen und Konzepte der Rückkehr belasteter Beamter sowie der (Wieder-)Einsetzung von Opfern nationalsozialistischer Verfolgung in die Ministerien und Dienststellen der Länder im Spannungsverhältnis zwischen Entnazifizierung und Amnestiegesetzen.
Die große Dichte der relevanten Akteure in drei Ländern unter zwei Besatzungsmächten und die nicht immer klar abgegrenzte Zuständigkeit in den diversen Politikfeldern, in einer Epoche des Übergangs und der Improvisation, machen es erforderlich, die vergangenheitspolitischen Maßnahmen der Regierungen und Landtagen in ihrem funktionalen Gesamtzusammenhang zwischen alliierter Besatzungsmacht und wichtigen nachgeordneten Behörden zu betrachten. Das Ziel der Studie ist ein umfassendes, länderspezifisches Gesamtbild der Vergangenheitspolitik der Vorgängerländer Baden-Württembergs.