Viktor Fichtenau, M.A.

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Spitzenbeamte der drei Vorgängerländer Baden-Württembergs

Das Dissertationsvorhaben untersucht als Teilprojekt die Spitzenbeamten der drei Vorgängerländer Baden-Württembergs. Der Fokus liegt hierbei primär auf den Ministerialdirektoren (beziehungsweise Ministerialräte in Württemberg-Hohenzollern) dieser Länder, weil sie als Amtschefs der Ministerien einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Landespolitik ausüben konnten. Als Stellvertreter der jeweiligen Minister waren sie zugleich Schnittstelle zwischen der politischen und der administrativen Ebene der Landesbehörden.

Die kollektivbiographisch angelegte Studie fragt nach den politischen Vorerfahrungen – vornehmlich, aber nicht ausschließlich während der nationalsozialistischen Herrschaft –, die dem „vergangenheitspolitischen“ Agieren dieser Personen zugrunde lagen. Daneben blickt die Studie auch auf weitere höhere Beamte, die in ihrer amtlichen Tätigkeit in Leitungsfunktionen mit Aufgaben im unmittelbaren Vollzug der „Vergangenheitspolitik“ (Entnazifizierung, Wiedergutmachungsstellen, Internierungslager und andere) befasst waren. In der Studie soll es allerdings nicht primär darum gehen, mögliche individuelle NS-Belastungen aufzudecken, sondern die handlungsleitenden Erfahrungen und Gegenwartswahrnehmungen der regionalen politisch-administrativen Elite sichtbar zu machen.

Anknüpfend an die individuellen Rekrutierungswege der Ministerialdirektoren in die obersten Landesbehörden möchte die Studie die Netzwerke während der Nachkriegszeit untersuchen. Wie kamen die Beamten an ihren Posten? Hierbei ist der persönliche Einsatz einzelner unbelasteter Entscheidungsträger nicht unwesentlich. Daneben soll der Einfluss der Militärregierungen stärker beachtete werden, weil diese vor allem in der unmittelbaren Nachkriegszeit die Spitzenbeamten einer strikten Überprüfung unterzogen.

Im Hinblick auf die seit der Mitte der 1990er Jahren veröffentlichten Studien zu den bundesdeutschen Ministerien und Behörden wird vor allem die Personalpolitik in den Ministerien der Vorgängerländer untersucht. Wurde im Falle der Spitzenbeamten auf altes Personal der Weimarer Republik und des NS-Staates zurückgegriffen? Daneben sollen eventuelle Brüche in der Personalpolitik bis 1952 aufgezeigt werden, insbesondere nach Inkrafttreten des §131, der den ehemaligen Nationalsozialisten eine Rückkehr in die bundesdeutschen Ämter ermöglichte. Vor allem gilt es zu klären, ob nach Lockerung der Entnazifizierungspraxis vermehrt belastete Beamte in Spitzenpositionen gelangten, und welche Politik sie in den Vorgängerländern Baden-Württembergs betrieben.